ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1343 ABGBArten der Befestigung eines Rechtes:
Erstes Hauptstück. Von Befestigung der Rechte und Verbindlichkeiten.
Die rechtlichen Arten der Sicherstellung einer Verbindlichkeit und der Befestigung eines Rechtes, durch welche dem Berechtigten ein neues Recht eingeräumet wird, sind: die Verpflichtung eines Dritten für den Schuldner, und die Verpfändung.