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EO · Exekutionsordnung

§ 380 EODer Exekution entzogene Vermögenswerte

Zweiter Abschnitt Einstweilige Verfügungen

En vigueurTexte officiel

Soweit Ansprüche und Rechte der Exekution entzogen sind, können sie durch ein gerichtliches Verbot oder durch eine andere einstweilige, zur Sicherung einer Geldforderung angeordnete Verfügung nicht getroffen werden.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2021-07-01