Bewährungshilfegesetz · Bewährungshilfegesetz
§ 14 BewährungshilfegesetzVorgesetzte Behörde
ERSTER ABSCHNITT Personen und Einrichtungen der Bewährungshilfe
Die Dienststellen für Bewährungshilfe unterstehen dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, das auch über Berufungen gegen Bescheide der Dienststellen zu entscheiden hat.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2018-05-25