§ 30 StGBUnzulässigkeit mehrfacher Erhöhung der im Gesetz bestimmten Obergrenze
Dritter Abschnitt Strafen, Verfall und vorbeugende Maßnahmen
Eine Überschreitung der im Gesetz bestimmten Obergrenze einer Strafdrohung um die Hälfte ist immer nur einmal zulässig, mögen auch verschiedene Gründe, aus denen eine solche Überschreitung zulässig ist (§§ 39, 313), zusammentreffen.