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StGB · Strafgesetzbuch

§ 30 StGBUnzulässigkeit mehrfacher Erhöhung der im Gesetz bestimmten Obergrenze

Dritter Abschnitt Strafen, Verfall und vorbeugende Maßnahmen

En vigueurTexte officiel

Eine Überschreitung der im Gesetz bestimmten Obergrenze einer Strafdrohung um die Hälfte ist immer nur einmal zulässig, mögen auch verschiedene Gründe, aus denen eine solche Überschreitung zulässig ist (§§ 39, 313), zusammentreffen.