StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 479 StPO
2. Abschnitt
Gegen die Urteile der Landesgerichte über eine gemäß den §§ 463, 464 und 478 an sie gelangte Berufung ist ein weiteres Rechtsmittel nicht zulässig.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2008-01-01