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Übereinkommen über die Legitimation durc · Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe

§ 3 Übereinkommen über die Legitimation durc

Artikel 3

En vigueurTexte officiel

Die Wirksamkeit einer nach den innerstaatlichen Bestimmungen des Heimatrechts des Vaters oder der Mutter eingetretenen Legitimation kann unter anderen Voraussetzungen, als im Artikel 2 vorgesehen, nicht verneint werden, auch nicht unter Berufung auf die öffentliche Ordnung.