EPÜ · Europäisches Patentübereinkommen
§ 98 EPÜ
Veröffentlichung der europäischen Patentschrift
Das Europäische Patentamt veröffentlicht die europäische Patentschrift so bald wie möglich nach Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung des europäischen Patents im Europäischen Patentblatt.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2007-12-13