EPÜ · Europäisches Patentübereinkommen
§ 98 EPÜ
Veröffentlichung der europäischen Patentschrift
Das Europäische Patentamt veröffentlicht die europäische Patentschrift so bald wie möglich nach Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung des europäischen Patents im Europäischen Patentblatt.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2007-12-13