Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

KSchG · Konsumentenschutzgesetz

§ 9 KSchG

Abschnitt II Abschnitt römisch zwei Allgemeine Regeln

En vigueurTexte officiel

Gewährleistungsrechte des Verbrauchers können vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden; beim Kauf von Waren sowie bei der Bereitstellung digitaler Leistungen ist das Verbrauchergewährleistungsgesetz zu beachten.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2026-10-01