GUG · Grundbuchsumstellungsgesetz
§ 16 GUGVerständigung des Vermessungsamtes
2. Abschnitt BESTIMMUNGEN FÜR DAS UMGESTELLTE GRUNDBUCH
Die Verständigung des Vermessungsamtes von Änderungen im Eigentumsblatt hat zu unterbleiben.
GUG · Grundbuchsumstellungsgesetz
2. Abschnitt BESTIMMUNGEN FÜR DAS UMGESTELLTE GRUNDBUCH
Die Verständigung des Vermessungsamtes von Änderungen im Eigentumsblatt hat zu unterbleiben.