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Übereinkommen über die Befreiung bestimm · Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung

§ 4 Übereinkommen über die Befreiung bestimm

Artikel 4

En vigueurTexte officiel

Um die Überprüfung kann mit einem mehrsprachigen Formblatt ersucht werden, dessen Muster diesem Übereinkommen beigefügt ist. Dieses Formblatt ist in zweifacher Ausfertigung unmittelbar der Behörde zu übersenden, die die zu überprüfende Urkunde ausgestellt hat; die Urkunde ist beizulegen.