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Übereinkommen über die Befreiung bestimm · Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung

§ 7 Übereinkommen über die Befreiung bestimm

Artikel 7

En vigueurTexte officiel

Dieses Übereinkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat der Hinterlegung der zweiten Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde folgt.

Für den Unterzeichnerstaat, der das Übereinkommen nach seinem Inkrafttreten ratifiziert, annimmt oder genehmigt, tritt das Übereinkommen am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde durch diesen Staat folgt.