Auslieferungsübereinkommen · Auslieferungsübereinkommen
§ 0 Auslieferungsübereinkommen
Teilweise Zurücknahme des österreichischen Vorbehaltes zu Artikel 21 Absatz 5 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens
StF: BGBl. Nr. 309/1985
Die Erklärung wurde gegenüber dem Generalsekretär des Europarates mit Note vom 16. April 1985 abgegeben.
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.