MuSchG · Musterschutzgesetz 1990
§ 11 MuSchGAnmeldung
II. ANMELDEVERFAHREN UND MUSTERREGISTER römisch zwei. ANMELDEVERFAHREN UND MUSTERREGISTER
Ein Muster ist beim Patentamt schriftlich zum Schutz anzumelden. Als Anmeldetag gilt der Tag des Einlangens der Anmeldung beim Patentamt.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2003-08-27