MuSchG · Musterschutzgesetz 1990
§ 11 MuSchGAnmeldung
II. ANMELDEVERFAHREN UND MUSTERREGISTER römisch zwei. ANMELDEVERFAHREN UND MUSTERREGISTER
Ein Muster ist beim Patentamt schriftlich zum Schutz anzumelden. Als Anmeldetag gilt der Tag des Einlangens der Anmeldung beim Patentamt.
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- In Kraft seit 2003-08-27