Europäisches Übereinkommen über die Aner · Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen § 9 Europäisches Übereinkommen über die Aner Artikel 9 En vigueurTexte officiel Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig. ← Précédent · § 8 Sommaire § 10 · Suivant →