Europäisches Übereinkommen über die Aner · Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen § 9 Europäisches Übereinkommen über die Aner Artikel 9 Van krachtOfficiële tekst Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig. ← Vorige · § 8 Inhoud § 10 · Volgende →