Rechtshilfe in Strafsachen (USA) · Rechtshilfe in Strafsachen (USA)
§ 19 Rechtshilfe in Strafsachen (USA)Konsultationen
Artikel 19
Zur Anwendung vgl. Bedingungen im Protokoll BGBl. III Nr. 7/2010 .
Die Zentralen Behörden der Vertragsparteien werden zu von ihnen einvernehmlich vereinbarten Zeitpunkten Beratungen durchführen, um eine wirksame Anwendung dieses Vertrages zu ermöglichen.