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Zahlungsabkommen (Spanien) · Zahlungsabkommen (Spanien)

§ 8 Zahlungsabkommen (Spanien)

Artikel VIII Artikel römisch acht

En vigueurTexte officiel

Der im Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieses Zahlungsabkommens auf dem in Artikel I erwähnten Dollarverrechnungskonto angezeigte Saldo wird innerhalb von sechs Monaten durch Lieferung von Waren abgedeckt werden, über welche sich die beiden Vertragschließenden Teile ins Einvernehmen setzen werden.