Zahlungsabkommen (Spanien) · Zahlungsabkommen (Spanien)
§ 8 Zahlungsabkommen (Spanien)
Artikel VIII Artikel römisch acht
Der im Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieses Zahlungsabkommens auf dem in Artikel I erwähnten Dollarverrechnungskonto angezeigte Saldo wird innerhalb von sechs Monaten durch Lieferung von Waren abgedeckt werden, über welche sich die beiden Vertragschließenden Teile ins Einvernehmen setzen werden.