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Aufstellung von Durchschnittssätzen für · Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern

§ 10 Aufstellung von Durchschnittssätzen für

4. ABSCHNITT Aufzeichnungspflichten und Geltungsbereich

En vigueurTexte officiel

Bezugszeitraum: ab 1.1.1984 (§ 11 BGBl. Nr. 627/1983 )

Wird die abziehbare Vorsteuer nach einem Durchschnittssatz berechnet, so ist der Unternehmer insoweit von der Aufzeichnungspflicht gemäß § 18 Abs. 2 Z 4 und 5 des Umsatzsteuergesetzes 1972 befreit.