Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Konvention über die Rechtsstellung der F · Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

§ 20 Konvention über die Rechtsstellung der FBewirtschaftung

Artikel 20

En vigueurTexte officiel

Wo ein Bewirtschaftungssystem besteht, das auf die breite Bevölkerung Anwendung findet und die allgemeine Verteilung von Mangelwaren regelt, sollen die Flüchtlinge wie eigene Staatsangehörige behandelt werden.