Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Verzicht auf Beglaubigung, Austausch von · Verzicht auf Beglaubigung, Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden, Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Schweiz)

§ 1 Verzicht auf Beglaubigung, Austausch vonArtikel 1.

I. ABSCHNITT. römisch eins. ABSCHNITT. Verzicht auf die Beglaubigung.

En vigueurTexte officiel

Urkunden, die der Standesbeamte / Zivilstandsbeamte des einen Staates aufgenommen, ausgestellt oder beglaubigt und mit dem Dienstsiegel oder Dienststempel / Amtsstempel versehen hat, bedürfen zum Gebrauch im anderen Staate keiner Beglaubigung.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 1976-08-24