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MilStG · Militärstrafgesetz

§ 25 MilStGFahrlässige Wachverfehlung

III. Straftaten gegen die Pflichten von Wachen römisch drei. Straftaten gegen die Pflichten von Wachen

En vigueurTexte officiel

Wer die im § 24 angeführte Tat fahrlässig begeht und dadurch eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit von Menschen oder die Gefahr eines erheblichen Nachteils (§ 2 Z 4) herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 1975-01-01