§ 66 Abkommen zwischen der Internationalen At
TEIL II TEIL römisch zwei
Die Organisation hat Österreich für jeden Materialbilanzbereich Halbjahresausweise des Buchbestandes von Kernmaterial, das gemäß diesem Abkommen der Sicherheitskontrolle unterliegt, zur Verfügung zu stellen, wobei sich diese auf die Bestandsänderungsberichte des Berichtzeitraumes stützen.