Abkommen über den Personenverkehr (Luxem · Abkommen über den Personenverkehr (Luxemburg)
§ 3 Abkommen über den Personenverkehr (Luxem
Artikel 3
Durch die Bestimmungen dieses Abkommens werden die den Aufenthalt und die Ausübung einer auf Erwerb gerichteten Tätigkeit betreffenden Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten nicht berührt.