Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdie · Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs

§ 5 Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdie

En vigueurTexte officiel

(1) Personen, denen das Befreiungs-Ehrenzeichen verliehen worden ist, sind berechtigt, sich als Besitzer des Befreiungs-Ehrenzeichens zu bezeichnen und dieses zur Uniform und zur Zivilkleidung zu tragen. Andere Vorrechte sind mit dem Besitz des Befreiungs-Ehrenzeichens nicht verbunden. Das Befreiungs-Ehrenzeichen geht in das Eigentum des Beliehenen oder der nach § 2 Abs. 2 in Betracht kommenden Person über.

(2) Die Präsidentschaftskanzlei hat eine Urkunde über die Verleihung auszustellen.