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Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdie · Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs

§ 5 Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdie

ДействуетОфициальный текст

(1) Personen, denen das Befreiungs-Ehrenzeichen verliehen worden ist, sind berechtigt, sich als Besitzer des Befreiungs-Ehrenzeichens zu bezeichnen und dieses zur Uniform und zur Zivilkleidung zu tragen. Andere Vorrechte sind mit dem Besitz des Befreiungs-Ehrenzeichens nicht verbunden. Das Befreiungs-Ehrenzeichen geht in das Eigentum des Beliehenen oder der nach § 2 Abs. 2 in Betracht kommenden Person über.

(2) Die Präsidentschaftskanzlei hat eine Urkunde über die Verleihung auszustellen.