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Karawankenstraßentunnel (Slowenien) · Karawankenstraßentunnel (Slowenien)

§ 22 Karawankenstraßentunnel (Slowenien)

Dienstsendungen

En vigueurTexte officiel

Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.

Die von oder an Dienststellen des Nachbarstaates abgehenden dienstlichen Sendungen dürfen von den Grenzabfertigungsorganen dieses Staates ohne Einschaltung der Postverwaltung befördert werden und sind frei von Gebühren. Sie müssen mit einem Zeichen der betreffenden Dienststelle versehen sein.