Übereinkommen über die Ausstellung von E · Übereinkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen § 14 Übereinkommen über die Ausstellung von E Artikel 14 En vigueurTexte officiel Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig. ← Précédent · § 13 Sommaire § 15 · Suivant →