Übereinkommen über die Ausstellung von E · Übereinkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen § 14 Übereinkommen über die Ausstellung von E Artikel 14 Van krachtOfficiële tekst Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig. ← Vorige · § 13 Inhoud § 15 · Volgende →