§ 0 Grenzabfertigung - Grenzübergang Brenner
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Italienischen Republik über die Festlegung von Zonen für die Durchführung der Grenzabfertigung am Grenzübergang Brenner/Brennero (Straße)
StF: BGBl. Nr. 124/1987
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Italienischen Republik haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 Ziffer 3 des Abkommens vom 29. März 1974 *) zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt folgendes vereinbart:
_________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 472/1976
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 4 Abs. 1 am 1. Juni 1987 in Kraft.