Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

EWR-Abkommen · EWR-Abkommen

§ 78 EWR-Abkommen

Artikel 78

En vigueurTexte officiel

Die Vertragsparteien verstärken und erweitern ihre Zusammenarbeit im Rahmen der Gemeinschaftsaktionen in den Bereichen

-

Forschung und technologische Entwicklung,

-

Informationsdienste,

-

Umwelt,

-

allgemeine und berufliche Bildung und Jugend,

-

Sozialpolitik,

-

Verbraucherschutz,

-

kleine und mittlere Unternehmen,

-

Fremdenverkehr,

-

audiovisueller Sektor und

-

Katastrophenschutz,

soweit diese Sachgebiete nicht unter andere Teile dieses Abkommens fallen.