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EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschec · EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische R

§ 11 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschec

Artikel 11 Staatsmonopole

En vigueurTexte officiel

1. Die Vertragsparteien werden sicherstellen, daß alle staatlichen Monopole kommerzieller Art vorbehaltlich der in Protokoll D angeführten Bestimmungen angepaßt werden, sodaß zwischen Staatsangehörigen der EFTA-Staaten und der Tschechischen Republik keine Diskriminierung bezüglich der Bedingungen bestehen, unter welchen Waren beschafft oder in Verkehr gebracht werden.

2. Die Bestimmungen dieses Artikels betreffen alle Körperschaften, durch die die zuständigen Behörden der Vertragsparteien Ein- oder Ausfuhren de jure oder de facto, direkt oder indirekt überwachen, bestimmen oder merklich beeinflussen. Diese Bestimmungen finden auch auf Monopole Anwendung, die vom Staat an andere übertragen wurden.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 1994-02-14