EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschec · EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische R
§ 12 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und TschecInformationsverfahren für Entwürfe technischer Normen
Artikel 12
Die EFTA-Staaten und die Tschechische Republik informieren einander zum frühest durchführbaren Zeitpunkt und in Übereinstimmung mit den in Anhang X festgelegten Bestimmungen über Entwürfe technischer Normen und Entwürfe von Änderungen dazu, die sie zu erlassen beabsichtigen.
Historique des modifications
- In Kraft seit 1994-02-14