RGV · Reisegebührenvorschrift 1955
§ 70 RGV
ABSCHNITT VIII ABSCHNITT römisch acht
Die Zuteilungsgebühr und die Trennungsgebühr ist um die in diesen Gebühren enthaltenen Nächtigungsgebühren zu kürzen, wenn von Amts wegen unentgeltlich eine Unterkunft angewiesen wird.