RGV · Reisegebührenvorschrift 1955
§ 71 RGV
ABSCHNITT VIII ABSCHNITT römisch acht
Der Anspruch auf Zuteilungsgebühr und Trennungsgebühr entfällt für die Zeit, für die ein Anspruch auf Übungs- oder Einsatzgebühr besteht.
RGV · Reisegebührenvorschrift 1955
ABSCHNITT VIII ABSCHNITT römisch acht
Der Anspruch auf Zuteilungsgebühr und Trennungsgebühr entfällt für die Zeit, für die ein Anspruch auf Übungs- oder Einsatzgebühr besteht.