Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

ArbVG · Arbeitsverfassungsgesetz

§ 195 ArbVGEngerer Ausschuss

3. Hauptstück Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes

En vigueurTexte officiel

Der Europäische Betriebsrat hat aus seiner Mitte einen engeren Ausschuss zu wählen, der aus einem Vorsitzenden und höchstens vier weiteren Mitgliedern bestehen darf. Der engere Ausschuss führt die laufenden Geschäfte des Europäischen Betriebsrates; er hat sich eine Geschäftsordnung zu geben. Für den engeren Ausschuss gilt § 194 Abs. 4.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2011-06-06