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ArbVG · Arbeitsverfassungsgesetz

§ 195 ArbVGEngerer Ausschuss

3. Hauptstück Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes

Van krachtOfficiële tekst

Der Europäische Betriebsrat hat aus seiner Mitte einen engeren Ausschuss zu wählen, der aus einem Vorsitzenden und höchstens vier weiteren Mitgliedern bestehen darf. Der engere Ausschuss führt die laufenden Geschäfte des Europäischen Betriebsrates; er hat sich eine Geschäftsordnung zu geben. Für den engeren Ausschuss gilt § 194 Abs. 4.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2011-06-06