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BRWO 1974 · Betriebsrats-Wahlordnung 1974

§ 16 BRWO 1974Wahltermin

1. ABSCHNITT Betriebsrat

En vigueurTexte officiel

(1) Der Wahlvorstand hat den Termin der Wahl so festzusetzen, daß die Ermittlung des Wahlergebnisses spätestens vier Wochen nach Bestellung des Wahlvorstandes abgeschlossen ist.

(2) Der Wahlvorstand hat ferner darüber zu entscheiden, ob die Wahl an einem oder an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt werden soll und die zur Stimmabgabe bestimmten Tagesstunden festzusetzen.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 1990-12-01