BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 182 BDG 1979Mitwirkung bei wissenschaftlichen (künstlerischen) Arbeiten
Rechte
Wirkt der Universitätsassistent bei wissenschaftlichen (künstlerischen) Arbeiten mit, sind Art und Umfang seiner Mitarbeit jedenfalls in der Veröffentlichung zu bezeichnen.
Historique des modifications
- In Kraft seit 1999-10-01