Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

§ 183 BDG 1979Veröffentlichung wissenschaftlicher (künstlerischer) Arbeiten

Rechte

En vigueurTexte officiel

Der Universitätsassistent hat das Recht, eigene wissenschaftliche (künstlerische) Arbeiten selbständig zu veröffentlichen. Soweit jedoch die Veröffentlichung unter Berufung auf seine Zugehörigkeit zu einer Universitätseinrichtung erfolgen soll, ist hiefür die Zustimmung des Leiters der Universitätseinrichtung erforderlich. Die bloße Angabe der Dienstadresse gilt nicht als Berufung auf die Zugehörigkeit zu einer Universitätseinrichtung.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2004-01-01