Soziale Sicherheit (Spanien) · Soziale Sicherheit (Spanien)
§ 30 Soziale Sicherheit (Spanien)
Artikel 30
Die Familienbeihilfen, die nach spanischen Rechtsvorschriften für Kinder gewährt werden, werden in vollem Umfang auch für jene Kinder gewährt, die sich ständig in Österreich aufhalten.