Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Soziale Sicherheit (Spanien) · Soziale Sicherheit (Spanien)

§ 31 Soziale Sicherheit (Spanien)

Artikel 31

En vigueurTexte officiel

Hat eine Person während eines Kalendermonates unter Berücksichtigung dieses Abkommens für ein Kind nacheinander die Anspruchsvoraussetzungen nach den Rechtsvorschriften beider Vertragsstaaten erfüllt, so gebühren Familienbeihilfen für diesen Monat nur von dem Vertragsstaat, nach dessen Rechtsvorschriften sie zu Beginn des Monats gebührt haben.