Pauschalierung einer Aufwandsentschädigu · Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB) § 6 Pauschalierung einer AufwandsentschädiguArtikel II Artikel römisch zwei En vigueurTexte officiel Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1989 in Kraft. ← Précédent · § 5a Sommaire § 7 · Suivant →