PT-ZV 1996 · PT-Zuordnungsverordnung 1996
§ 7 PT-ZV 1996Einteilung der Fernsprechwählämter
Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Verwendungen
–
Leiter eines Fernsprechwählamtes mit mehr als 4 700 Punkten beziehungsweise mit mehr als 4.000 AE bei ESK-A 5-Technik und
–
Leiter eines Fernsprechwählamtes bis 4 700 Punkte beziehungsweise bis 4 000 AE bei ESK-A 5-Technik
ergeben sich aus der Summe der in Punkte umgerechneten, in der jeweiligen Stelle beschalteten technischen Einrichtungen.
Es entsprechen:
1. Orts-(End-)Amtseinrichtungen
Fernsprechwählämter mit
Hebdreh- wählern
Motorwählern
Koordinatenschaltern
ohne
mit
ohne
mit
Routineprüfeinrichtungen
Punkte
a) Grundbewertung
ein Einzelanschluß
1,0
0,85
0,80
0,70
0,65
ein Serienanschluß
2,0
1,70
1,60
1,35
1,20
eine Stammleitung für Gesellschaftsanschlüsse
2,0
1,85
1,80
1,70
1,65
eine Stammleitung für Gemeinschaftsanschlüsse
2,0
1,85
1,80
1,70
1,65
eine Wählschaltstellenhauptleitung
4,0
3,70
3,60
3,35
3,20
eine Serienanschlußleitung für automatisierte Landanschlüsse
2,0
1,85
1,80
1,70
1,65
eine Konzentratorhauptleitung
2,6-(1,3 + 1,3)
b) zusätzliche Bewertung
ein Gruppenwähler in einer zusätzlichen Wahlstufe
1,0
0,80
0,75
0,60
0,55
ein I./II. Gruppenwähler
1,0
0,80
0,75
0,60
0,55
ein für ein Teilamt im Vollamt untergebrachter Gruppenwähler der letzten Gruppenwähler-Wahlstufe
1,0
0,80
0,75
0,60
0,55
ein Dienstgruppenwähler oder Ansageleitungswähler
2,5
2,00
1,90
1,50
1,40
eine Zählübertragung
0,4
eine Gleichstromübertragung
0,5
eine Wechselstromübertragung
1,0
eine Wechselstromübertragung (Einschubtechnik)
0,5
eine Systemübertragung
0,5
2. Fernverkehrseinrichtungen
Fernsprechwählämter mit
Motor- wählern
Koordinatenschaltern
ohne
mit
Routineprüfeinrichtung
Punkte
ein Registerverzoner
7,0
ein Verbundgruppenwähler
2,2
ein Netzgruppenwähler für den Zweidrahtverkehr
2,2
1,5
1,55
ein Netzgruppenwähler für den Vierdrahtverkehr
2,5
ein Ferngruppenwähler
2,5
ein Fernvermittlungsgruppenwähler
2,2
ein Motormischwähler
2,2
ein Hilfsgruppenwähler
2,0
ein kompletter Gestellrahmen Mischwähler ESK
15,0
ein Verbundgruppenwähler für den Vierdrahtverkehr
2,5
eine Gabelübertragung 4/2, soweit sie einem I./II. Gruppenwähler im Vierdrahtverkehr nachgeschaltet ist
0,5
Renvoie à
- PT-ZV 1996 Art. 1