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B-BSG · Bundes-Bedienstetenschutzgesetz

§ 5 B-BSGSicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

En vigueurTexte officiel

Zum Bezugszeitraum vgl. § 93.

Die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung sind in einer der Anzahl der Beschäftigten und den Gefahren entsprechenden Weise schriftlich festzuhalten (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente). Soweit dies aus Gründen der Gefahrenverhütung erforderlich ist, ist diese Dokumentation arbeitsplatzbezogen vorzunehmen.