B-BSG · Bundes-Bedienstetenschutzgesetz
§ 5 B-BSGSicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
Zum Bezugszeitraum vgl. § 93.
Die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung sind in einer der Anzahl der Beschäftigten und den Gefahren entsprechenden Weise schriftlich festzuhalten (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente). Soweit dies aus Gründen der Gefahrenverhütung erforderlich ist, ist diese Dokumentation arbeitsplatzbezogen vorzunehmen.