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Abkommen zur Erleichterung des internati · Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen.

§ 2 Abkommen zur Erleichterung des internati

En vigueurTexte officiel

Artikel II . Die Hohen Vertragschließenden Teile anerkennen, daß die Bestimmungen des Artikels I auf Lehrfilme anzuwenden sind, die in der einen oder der anderen der folgenden Formen erscheinen:

a) Negative, belichtet, entwickelt;

b) Positive, belichtet, entwickelt.

Das vorliegende Abkommen gilt in gleicher Weise für alle Formen der Tonwiedergabe wie Ergänzungsschallplatten zum Film und Hörfilme.