Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königre · Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königreich)
§ 3 Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königre
Artikel III. Artikel römisch drei.
Die vertragschließenden Regierungen werden den Austausch von Lehrkräften an Hochschulen und anderen Lehranstalten, von Studierenden der Hoch- und Mittelschulen sowie von Vertretern der Wissenschaft und Repräsentanten geistiger und anderer Berufe ihres Staatsgebietes fördern.